ÖbVI / Katastervermessungen
Als Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure erfüllen wir hoheitliche Aufgaben, zum Beispiel Vermessungen im Kataster. Wir dürfen Beurkundungen vornehmen und Bescheinigungen ausstellen, etwa für Finanzierungszwecke. In Niedersachsen sind wir befugt, Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster zu erteilen.
Unsere hoch qualifizierten Dienstleistungen in den Bereichen Vermessung, Geodäsie, grafische Datenverarbeitung / GIS, Planung, Bewertung und Bodenordnung stehen Architekten, Bauherren und Eigentümern sowie Kommunen und Kreisen zur Verfügung:
- Zerlegungen (Bildung neuer Flurstücke)
- Sonderungen (Bildung neuer Flurstücke ohne örtlichen Vermessungen)
- Grenzfeststellungen
- Zerlegungen und Grenzfeststellungen bei langgestreckten Anlagen
- Gebäudevermessungen gem. § 7 Niedersächsisches Gesetz über das amtliche Vermessungswesen (NVermG)
- Einfache und qualifizierte Lagepläne für Planung und Baugenehmigungsverfahren
- Gebäudeeinmessbescheinigungen gem. § 79 Niedersächsische Bauordnung
- Grenzbescheinigungen für Finanzierungszwecke
- Gutachten
- Online Auskünfte und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster
- Einfügungsnachweis nach §34 BauGB